Schutzauftrag

Im Oktober 2005 trat §8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ in Kraft.

Unsere pädagogische Aufgabe ist es, die Ressourcen und Kompetenzen der Eltern zu fördern um dadurch dem Kind ein positives, stärkendes Lebensumfeld zu ermöglichen und es vor entwicklungshemmenden Einflüssen und Bedingungen zu schützen.

Durch den Schutzauftrag sind wir insbesondere verpflichtet, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, entsprechende Hilfen zu erarbeiten. Reichen die Maßnahmen innerhalb unseres Aufgabenbereiches nicht aus, um eine drohende Kindeswohlgefährdung abzuwenden, kooperieren wir mit Fachstellen wie Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst, Gesundheitsamt und anderen Beratungsstellen.

Wir wissen um die Möglichkeit, dass da wo Menschen aufeinandertreffen und miteinander umgehen – neben den Chancen auf Begegnung und Wachstum – auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht.

Wir schützen Kinder vor Übergriffen jeglicher Art und unterstützen aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern, weil nach unserem christlichen Verständnis im menschlichen Dasein Unvollkommenheit dazugehört.

In unserer Einrichtung gibt es ein vom Team erarbeitetes Schutzkonzept, welches gerne eingesehen werden kann.

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