Kinderrecht Partizipation – Selbst- und Mitbestimmung der Kinder
Partizipation bedeutet jeden in seiner Einzigartigkeit und Individualität wahrzunehmen,
Entscheidungen selbst treffen und den Alltag aktiv und selbstständig
gestalten zu lassen. Diese Entscheidungen gilt es zu akzeptieren und zu unterstützen.
Sie zielt darauf ab sich als Erwachsener in den Hintergrund zu stellen, Macht abzugeben und Kindern bei bedürfnisorientierten Entscheidungen als Moderator beizustehen, sie zu
unterstützen.Diese Definition wurde im Rahmen einer Teamfortbildung erarbeitet
Wir bieten Kindern einen sicheren Hafen, in dem wir mit ihnen gemeinsam nach möglichen
Lösungen forschen und somit den Tag mit ihnen gestalten.
Dieser Ansatz ist uns sowohl in der Arbeit mit den Kindern als auch im Team sehr wichtig.
Das teiloffene Konzept unserer Einrichtung ermöglicht uns, dass Kinder und Pädagogen ihren
Alltag mitbestimmen können.
In Form von Kinderkonferenzen und Projekten begeben wir uns immer wieder auf Augenhöhe mit den Kindern und lassen ihnen den Freiraum eigene Wünsche zu äußern sowie Entscheidungen zu treffen.
Hier gilt es echte Beteiligung zu ermöglichen!
Mitarbeitende müssen zunächst Rechte der Kinder klären und wie mit diesen bei „Regelbrüchen“ umgegangen wird. Dann gilt es verlässliche Beteiligungsgremien einzuführen und hierbei ebenso Beschwerden – auch über die Fachkräfte – herauszufordern.
Broschüre: „Beteiligung, Mitbestimmung und Beschwerde von Kindern“
Allerdings gibt es auch Situationen, in denen Fachkräfte Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes durchsetzen müssen. Doch dürfen sie dies nie ohne Erklärungen tun. Kinder müssen wissen, warum gegen ihren eigenen Willen entschieden wurde, denn sie haben ein Recht auf Rechtfertigung.